Wasseranstellung

Ab dem 28.03.2025 wird Gangweise angestellt, wenn für den kompletten Gang die
Voraussetzungen erfüllt sind. Das heißt: Wasseruhren gemäß Beschluss Nr. 4/2022 am Gang
ablesbar eingebaut und Einbaufoto zugesandt (siehe unten).

Wir weisen darauf hin, dass bei nicht fristgerechter Mitteilung (An- und Abstellen) eine Umlage
in Höhe von 20 EUR berechnet wird (Beschluss 1/2017 vom 18.03.2017). Brauchen Sie Hilfe
bei der Meldung, fragen Sie gern Ihren Wegebeauftragten.
Beziehungsweise gemäß Beschluß 4/2022 (vom 14.05.2022) die Wasserversorgung komplett
getrennt wird, und eine Pauschale von 80 Euro für den Neuanschluß zu zahlen ist.