Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,
aus gegebenem und sehr ernstem Anlass wendet sich der Vorstand heute mit einem dringenden Hinweis an alle Pächterinnen und Pächter:
Das Abflammen von Unkraut mit Gaskartuschen, Brennern oder sonstigen thermischen Geräten ist in unserer Kleingartenanlage strengstens verboten!
Wie viele von Ihnen sicherlich bereits mitbekommen haben, ist es am vergangenen Mittwoch (10.06.2026) in unserer Anlage zu einem Brand gekommen. Ursache hierfür war der leichtsinnige Einsatz eines solchen Unkrautbrenners.
Wir weisen daher nochmals ausdrücklich auf die rechtliche und vereinsspezifische Situation hin:
- Erhöhte Brandgefahr: In einer Kleingartenanlage stehen Lauben, Holzschuppen, trockene Hecken und Zäune sehr dicht beieinander. Durch Funkenflug oder unsichtbare Hitzeübertragung (insbesondere in das trockene Innere von Hecken oder unter Unkrautvliese) entstehen Brände oft erst Minuten nach der eigentlichen Benutzung. Gemäß Punkt 1.4 unserer Rahmengartenordnung gelten die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen uneingeschränkt.
- Verbot auf Wegen und versiegelten Flächen: Das Abflammen auf Gehwegen, gepflasterten Flächen oder Terrassen ist zudem nach dem Bundes-Pflanzenschutzgesetz generell unter Strafe gestellt, da Giftstoffe und Hitze ungehindert in den Boden und die Kanalisation gelangen können.
- Schutz der Tierwelt: Nach den Punkten 1.3 und 2.6 der Rahmengartenordnung sind wir alle zum Schutz der heimischen Nützlingsfauna verpflichtet. Beim Abflammen werden Kleintiere, Insekten und Igel im bodennahen Bereich qualvoll getötet.
- Vorrang mechanischer Verfahren: Unsere Ordnung schreibt unter Punkt 3.3 unmissverständlich vor, dass mechanische Verfahren (Hacken, Jäten, Zupfen) bei der Unkrautbekämpfung stets den Vorrang haben.
Wir fordern alle Gartenmitglieder im Interesse der Sicherheit unserer Gemeinschaft und zum Schutz unseres Eigentums dazu auf, auf den Einsatz von Unkrautbrennern komplett zu verzichten.
Sollten Verstöße gegen dieses Verbot festgestellt werden, sieht sich der Vorstand gezwungen, konsequent von seinem Recht auf schriftliche Abmahnungen Gebrauch zu machen, was im Wiederholungsfall zum Verlust des Gartens (Kündigung des Pachtvertrages) führen kann. Bei verursachten Schäden haftet zudem der Verursacher im vollen Umfang privat.
Bitte helfen Sie alle mit, unsere Anlage sicher zu halten, und greifen Sie für die Wildkrautbeseitigung wieder klassisch zu Hacke und Unkrautstecher.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
Gartenverein „Erholung“ e. V.